Wo fallen Feuerlöscher als Abfall an?
Feuerlöscher sind gesetzlich vorgeschrieben oder Teil betrieblicher Sicherheitskonzepte in:
Bürogebäuden, Hotels und öffentlichen Einrichtungen
Industrie- und Lagerhallen
Schulen, Kliniken, Bildungseinrichtungen
Gewerblichen Betrieben aller Branchen
Schon gewusst? Auch abgelaufene oder beschädigte Feuerlöscher stellen ein Risiko dar und müssen fachgerecht entsorgt werden.
Warum Feuerlöscher Sonderabfall sind
Gefahrenpotenzial im Überblick
- Explosionsgefahr, wenn Restdruck oder Gase unkontrolliert entweichen
- Gefährliche Inhaltsstoffe, z. B. Löschpulver oder Schaummittel
- Gesundheitsgefahr, bei beschädigten oder nicht korrekt gelagerten Geräten
Gesetzliche Pflichten
- Entsorgung nur über zertifizierte Fachbetriebe erlaubt
- Lagerung und Transport nach Gefahrgutvorgaben
- Unternehmen haften bei Verstößen gegen Entsorgungspflichten
Warum die fachgerechte Entsorgung entscheidend ist
Eine ordnungsgemäße Entsorgung schützt vor:
Sicherheitsrisiken für Mitarbeitende und Umgebung
Umweltschäden durch Chemikalienaustritt
Rechtlichen Konsequenzen bei Verstößen
Imageschäden durch unsachgemäßen Umgang mit Gefahrstoffen
Unsere Zentrale – wir sind für Sie da!
Clemens Lüth
Leinestraße 39a, 24539 Neumünster
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So unterstützten wir Sie bei der Entsorgung
- Beratung zur sicheren Entsorgung & Lagerung
- Bereitstellung geeigneter Behälter bei Bedarf
- Abholung & Transport gemäß Gefahrgutrecht
- Fachgerechte Entleerung & stoffliche Verwertung
- Dokumentation & Nachweise für Ihre Unterlagen
Feuerlöscher entsorgen – sicher, rechtssicher und umweltgerecht
Verlassen Sie sich auf uns, wenn es um die fachgerechte Entsorgung von Alt-Feuerlöschern geht. Wir sorgen für maximale Sicherheit, erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen und nehmen Ihnen den kompletten Prozess ab.
